Warum Fusion?

 

 


Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform

 

Am 28. September 2010 hat das Land Rheinland-Pfalz ein neues Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform erlassen.

 

Dieses Gesetz verpflichtet verbandsfreie Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 10.000, darunter unsere Stadt Osthofen mit ca. 8.300 Einwohner, und Verbandsgemeinden (VG) unter 12.000 Einwohnern, wie beispielsweise die VG Monsheim oder die VG Westhofen, sich mit einer benachbarten Gemeinde bis 2014 zusammenzuschließen, um Kosten in der Verwaltung einzusparen.

 

Zur Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse gibt es noch bis zum 31. Juni 2012 die Möglichkeit, dass sich Gemeinden einen passenden Fusionspartner selbst aushandeln. 

 

 


Regierungserklärung von Kurt Beck

 

Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat allerdings bereits in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 diese Reform angekündigt, mit den folgenden Worten:

 

… Mir liegt besonders am Herzen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger diesen Weg mitgestalten. Ich halte eine intensive und möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung für unabdingbar, um eine von einer breiten Mehrheit akzeptierte und nachhaltige Regelung – die möglichst die nächsten 30 Jahre Bestand hat – zu erreichen.

 

Dabei werden wir keine Abkehr von unserem kommunalpolitischen Grundverständnis vollziehen: Überschaubare Größenverhältnisse, besondere Bürgernähe und ein grundsätzlicher Respekt vor gewachsenen, auch regionalen Strukturen sind seit jeher ein besonderes Markenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz. Deshalb wird es keine Reformen vom Reißbrett aus geben. Dies ist nicht unsere Methode! …

 

 

Genau diesen Ansatz lässt die Mehrheit unseres Stadtrates aus SPD und FWG bei der Planung unserer künftigen VG schwerlichst vermissen!

Und darum fordern wir jetzt diesen Grundsatz mittels Bürgerentscheid ein!